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Vertragsrecht

11. März
1 Min. Lesezeit

Das Vertragsrecht ist ein Teil des Zivilrechts und regelt die Entstehung, den Inhalt und die Beendigung von Verträgen. Ein Vertrag kommt in der Regel durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme, zustande. (vgl. Fischer 2023, S. 95 ff.)


Beispiel: Eine Person bietet an, ein Fahrrad für 200 € zu verkaufen (Angebot), und eine andere Person stimmt zu (Annahme). Dadurch entsteht ein rechtsverbindlicher Vertrag.


Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer

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