Vertragskonzern
Ein Vertragskonzern ist ein Konzern, bei dem die einheitliche Leitung der Konzernunternehmen aufgrund eines Beherrschungsvertrags (§ 291 AktG) oder einer Eingliederung (§ 319 AktG) besteht. Die Beherrschung ist damit rechtlich geregelt. Im Gegensatz dazu beruht die einheitliche Leitung bei einem faktischen Konzern nicht auf einem solchen Vertrag oder einer Eingliederung. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 249)
Beispiel: Die Muttergesellschaft A hält 80 % der Anteile an der Tochtergesellschaft B. Beide Unternehmen schließen einen Beherrschungsvertrag, durch den A berechtigt ist, die Geschäftsführung von B zu bestimmen. Dadurch entsteht ein Vertragskonzern, in dem A die einheitliche Leitung ausübt.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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