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Vertragserfüllung

18. Juli
1 Min. Lesezeit

Vertragserfüllung bedeutet, dass die Vertragsparteien die im Vertrag vereinbarten Leistungen und Pflichten ordnungsgemäß erfüllen. Durch den Vertrag entsteht ein Schuldverhältnis, bei dem der Gläubiger eine Leistung verlangen und der Schuldner diese erbringen muss. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 672)


Beispiel: Ein Kunde kauft online einen Laptop. Der Verkäufer liefert den Laptop wie vereinbart, und der Kunde bezahlt den Kaufpreis fristgerecht. Beide Parteien haben ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt – der Vertrag ist damit erfüllt.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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