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Vertragsabschlussfreiheit

Vertragsabschlussfreiheit bedeutet, dass jeder frei entscheiden kann, ob er einen Vertrag abschließen will und mit wem er diesen Vertrag eingeht. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 20)


Beispiel: Eine Person möchte ein Auto kaufen und entscheidet sich dafür, den Kaufvertrag mit Händler A abzuschließen, nicht aber mit Händler B.


Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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