Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss ist das Zustandekommen eines Vertrages durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Dabei gibt eine Partei zunächst ein Angebot (Antrag) ab, das von der anderen Partei angenommen wird. Mit der Annahme ist der Vertrag wirksam abgeschlossen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 672)
Beispiel: Ein Kunde bestellt in einem Möbelgeschäft einen Schreibtisch für 200 Euro. Der Verkäufer erklärt sich mit dem Verkauf zu diesem Preis einverstanden. Durch Angebot und Annahme ist der Kaufvertrag zustande gekommen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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