Vertrag
- Andreas Armster

- 17. Sept.
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Ein Vertrag ist eine Willensübereinkunft zwischen zwei oder mehr Personen, die rechtliche Folgen herbeiführen soll, etwa Rechte und Pflichten zu begründen, zu ändern oder aufzuheben. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 20)
Beispiele: Kaufvertrag, Mietvertrag, Darlehensvertrag, Werkvertrag
Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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