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Vertikale Preisempfehlung

27. Feb.
1 Min. Lesezeit

Vertikale Preisempfehlung ist die rechtlich zulässige Empfehlung eines Herstellers oder Großhändlers an den Einzelhandel, einen bestimmten Verkaufspreis für seine Produkte zu verlangen. Sie ist unverbindlich und darf weder durch Druck noch durch Anreize durchgesetzt werden, da sie sonst zu einer verbotenen vertikalen Preisbindung würde. Für Nachfrager wirkt sie als Referenzpreis. (vgl. Pechtl 2014, S. 99 f.)


Beispiel: Ein Fernseher-Hersteller gibt für ein bestimmtes Modell eine Preisempfehlung von 999 € ab. Ein Elektronikmarkt verkauft das Gerät für 899 € und wirbt mit: „Jetzt 899 € statt 999 € (UVP)“. Die 999 € sind die unverbindliche vertikale Preisempfehlung des Herstellers und dienen dem Händler als Referenzpreis.


Pechtl, H. (2014): Preispolitik. Behavioral Pricing und Preissysteme. 2. Auflage. Konstanz/München: UVK/Lucius

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