Vertikale Preisbindung
Vertikale Preisbindung liegt vor, wenn ein Unternehmen einer vorgelagerten Wertschöpfungsstufe (z.B. Hersteller) einem nachgelagerten Unternehmen (z.B. Händler) verbindlich vorschreibt, zu welchem Preis ein Produkt weiterverkauft werden darf. Dadurch wird der Preiswettbewerb auf der Handelsstufe eingeschränkt. (vgl. Pechtl 2014, S. 200 ff.)
Beispiel: Ein Hersteller von Sportschuhen schreibt seinen Händlern vertraglich vor, das Modell nicht unter 129 € zu verkaufen. Händler, die den Preis unterschreiten, erhalten keine weiteren Lieferungen mehr.
Pechtl, H. (2014): Preispolitik. Behavioral Pricing und Preissysteme. 2. Auflage. Konstanz/München: UVK/Lucius




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