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Versteigerung

19. Juli
1 Min. Lesezeit

Eine Versteigerung (Auktion) ist der Verkauf einer Sache oder eines Rechts an denjenigen, der das höchste Gebot abgibt. Sie kann freiwillig durch einen Auktionator oder gesetzlich angeordnet, beispielsweise als Zwangsversteigerung durch einen Gerichtsvollzieher, durchgeführt werden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 671)


Beispiel: Bei einer Kunstauktion wird ein Gemälde an den Bieter verkauft, der den höchsten Preis bietet.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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