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Versteckte öffentliche Bedarf

Der versteckte öffentliche Bedarf umfasst Leistungen, die Privatpersonen aufgrund gesetzlicher Vorschriften unentgeltlich für den Staat erbringen müssen, um öffentliche Aufgaben zu erfüllen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 229)


Beispiel: Die ehrenamtliche Tätigkeit als Schöffe oder die Mitwirkung von Arbeitgebern beim Lohnsteuerabzug zählen zum versteckten öffentlichen Bedarf.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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