Verspätungszuschlag
Ein Verspätungszuschlag ist ein Zuschlag, den das Finanzamt festsetzen kann, wenn eine Steuererklärung nicht fristgerecht abgegeben wird. Er kann bis zu 25.000 Euro betragen und beträgt bei regelmäßig einzureichenden Steuererklärungen mindestens 25 Euro je angefangenen Monat der Verspätung (§ 152 AO). (vgl. Puke 2023, S. 288)
Beispiel: Ein Unternehmer reicht seine Umsatzsteuerjahreserklärung erst drei Monate nach Ablauf der Abgabefrist ein. Das Finanzamt setzt deshalb einen Verspätungszuschlag fest, weil die Steuererklärung nicht fristgerecht abgegeben wurde.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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