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Versorgungswerke

22. Feb.
1 Min. Lesezeit

Versorgungswerke sind berufsständische Altersversorgungseinrichtungen für bestimmte Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten. Die Mitgliedschaft ist meist verpflichtend und ersetzt die gesetzliche Rentenversicherung. Die Altersvorsorge erfolgt nach dem Kapitaldeckungsprinzip, wodurch oft höhere Rentenleistungen erzielt werden. (vgl. Hofert 2012, S. 197 f.)


Beispiel: Eine selbstständige Architektin ist Pflichtmitglied im Versorgungswerk ihrer Architektenkammer. Statt in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt sie dort ihre Beiträge ein und erhält im Alter eine berufsständische Rente, die in der Regel höher ausfällt als eine staatliche Altersrente.


Hofert, S. (2012): Praxisbuch Existenzgründung. Erfolgreich selbstständig werden und bleiben. 6. Auflage. Offenbach: Gabal

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