Versorgungsfreibetrag
- Andreas Armster

- vor 2 Tagen
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Der Versorgungsfreibetrag ist ein steuerfreier Betrag für bestimmte Versorgungsbezüge (z.B. Pensionen) bzw. im Erbschaftsteuerrecht für den überlebenden Ehegatten und Kinder. Er soll die steuerliche Belastung mindern. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 229)
Beispiel: Ein Beamter im Ruhestand erhält eine Pension. Ein Teil dieser Pension bleibt durch den Versorgungsfreibetrag steuerfrei.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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