Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) ist eine Rechtsform für Versicherungsunternehmen, bei der die Versicherten gleichzeitig Mitglieder des Vereins sind. Im Gegensatz zu einer klassischen Versicherungsgesellschaft steht nicht die Gewinnmaximierung für externe Eigentümer im Vordergrund, sondern ein möglichst günstiger Versicherungsschutz für die Mitglieder. (vgl. Schneck 2018, S. 1015 ff.)
Beispiel: 10.000 Personen sind Mitglieder eines VVaG und zahlen jeweils 500 € Versicherungsbeitrag pro Jahr. Die Beiträge dienen dazu, die Schäden der Mitglieder zu finanzieren und die Kosten des Versicherungsbetriebs zu decken. Entsteht am Jahresende ein Überschuss, kann dieser beispielsweise zur Stärkung der finanziellen Rücklagen oder zur Verbesserung bzw. Verbilligung des Versicherungsschutzes verwendet werden. Die wichtigsten Organe des VVaG sind Vorstand, Aufsichtsrat und oberstes Organ der Mitglieder.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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