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Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

19. Juli
1 Min. Lesezeit

Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) ist eine besondere Rechtsform der privaten Versicherung, bei der die Versicherungsnehmer gleichzeitig Mitglieder des Vereins sind. Die Versicherungsleistungen werden aus den Beiträgen der Mitglieder finanziert. Überschüsse werden an die Mitglieder zurückgegeben, während Fehlbeträge durch zusätzliche Beiträge ausgeglichen werden können. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 671)


Beispiel: Eine Gruppe von Personen schließt sich in einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit zusammen und versichert sich gegenseitig gegen bestimmte Risiken. Erzielt der Verein am Jahresende Überschüsse, erhalten die Mitglieder eine Beitragsrückerstattung.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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