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Versicherungsteuergesetz

13. Juli
1 Min. Lesezeit

Das Versicherungsteuergesetz regelt die Besteuerung von Versicherungsentgelten, die aufgrund eines Versicherungsvertrags oder eines sonstigen Versicherungsverhältnisses gezahlt werden. Die Versicherungsteuer beträgt grundsätzlich 19 % des Versicherungsentgelts; Steuerschuldner ist der Versicherungsnehmer. (vgl. Puke 2023, S. 285)


Beispiel: Eine Privatperson schließt eine Hausratversicherung ab und zahlt dafür einen jährlichen Versicherungsbeitrag. Auf diesen Beitrag wird nach den Vorschriften des Versicherungsteuergesetzes grundsätzlich Versicherungsteuer erhoben, die vom Versicherungsunternehmen eingezogen und an den Staat abgeführt wird.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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