Versicherungsschutz
Versicherungsschutz bezeichnet die vertragliche Übernahme bestimmter Risiken durch eine Versicherung. Tritt der vereinbarte Versicherungsfall ein, ist der Versicherer verpflichtet, die im Versicherungsvertrag festgelegten Leistungen zu erbringen. Der Versicherungsschutz kann je nach Vertrag auch eingeschränkt sein. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 671)
Beispiel: Eine Person schließt eine Hausratversicherung ab. Wird ihre Wohnung durch einen Einbruch beschädigt, übernimmt die Versicherung die Kosten für den entstandenen Schaden.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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