Versicherungsschein
Der Versicherungsschein (auch Police genannt) ist die vom Versicherer ausgestellte Urkunde, die den Inhalt des abgeschlossenen Versicherungsvertrags dokumentiert. Der Versicherungsnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf die Aushändigung des Versicherungsscheins. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 671)
Beispiel: Nach dem Abschluss einer Kfz-Versicherung erhält der Versicherungsnehmer einen Versicherungsschein, in dem unter anderem die versicherten Leistungen, die Versicherungsdauer und die Beitragshöhe festgehalten sind.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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