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Versicherungsprinzip

Das Versicherungsprinzip beruht darauf, dass sich Personen mit ähnlichen Risiken zu einer Gefahrengemeinschaft zusammenschließen, Beiträge zahlen und im Schadensfall Leistungen aus diesem gemeinsamen Beitragsfonds erhalten. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 160 f.)


Beispiel: In der Krankenversicherung zahlen viele Versicherte regelmäßig Beiträge, aus denen die Behandlungskosten derjenigen gedeckt werden, die krank werden.


Nowotny, E.; Zagler, M. (2022): Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. 6. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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