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Versicherungspflichtgrenze

19. Juli
1 Min. Lesezeit

Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze) ist die Einkommensgrenze, bis zu der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung versicherungspflichtig sind. Wer diese Grenze überschreitet, ist nicht mehr gesetzlich versicherungspflichtig und kann sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 670)


Beispiel: Ein Angestellter verdient mehr als die gesetzlich festgelegte Jahresarbeitsentgeltgrenze. Er kann deshalb entscheiden, ob er freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt oder in eine private Krankenversicherung wechselt.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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