Versicherungsfremde Leistungen sind solche Leistungen innerhalb der Sozialversicherungssysteme, die nicht direkt auf die eigentlichen Versicherungszwecke zurückzuführen sind, sondern allgemeine Staatsaufgaben berücksichtigen. Diese Leistungen werden oft durch Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung finanziert, um die damit verbundenen Kosten abzudecken. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 316)
Beispiele: Anrechnung von Kindererziehungszeiten, Anrechnung von Schulzeiten
Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:
De Gruyter Oldenbourg