Versicherungsaufsicht
Die Versicherungsaufsicht bezeichnet die staatliche Überwachung von Versicherungsunternehmen. Sie soll sicherstellen, dass Versicherer ihre gesetzlichen und finanziellen Verpflichtungen einhalten und beispielsweise ausreichend Mittel haben, um im Schadensfall die vereinbarten Leistungen an ihre Kunden auszuzahlen. (vgl. Schneck 2018, S. 1015 ff.)
Beispiel: Eine Versicherung hat Verträge mit 100.000 Kunden abgeschlossen. Die Versicherungsaufsicht kontrolliert unter anderem, ob das Unternehmen über genügend Eigenmittel und Rückstellungen verfügt, um auch bei vielen Schadensfällen gleichzeitig seine Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können. In Deutschland wird die Versicherungsaufsicht insbesondere durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wahrgenommen.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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