Versicherung auf Gegenseitigkeit
Die Versicherung auf Gegenseitigkeit ist der Zusammenschluss von Personen mit ähnlichen Risiken zu einer Gefahrengemeinschaft. Die entstandenen Schäden und Kosten werden von den Mitgliedern gemeinsam getragen und in der Regel durch Umlagen oder Vorauszahlungen finanziert. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 670)
Beispiel: Mehrere Landwirte schließen sich zu einer Hagelversicherung auf Gegenseitigkeit zusammen. Entstehen im Laufe des Jahres Schäden durch Hagel, werden die Kosten gemeinschaftlich von allen Mitgliedern der Versicherung getragen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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