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Versendungskauf

12. Okt.
1 Min. Lesezeit

Ein Versendungskauf liegt vor, wenn der Verkäufer die Ware auf Wunsch des Käufers an diesen versendet. Wird die Ware beim Transport zufällig beschädigt oder zerstört, geht die Gefahr grundsätzlich mit der Übergabe an den Spediteur auf den Käufer über. Der Käufer muss dann den Kaufpreis trotzdem zahlen (§ 447 BGB). (vgl. Janda/Pfeifer 2025, S. 107 ff.)


Beispiel: K kauft bei V ein Porzellanservice und bittet V, es zu ihm nach Hause zu schicken. Während des Transports wird das Paket bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall zerstört. K muss den Kaufpreis trotzdem bezahlen, da die Gefahr mit der Übergabe an den Spediteur auf ihn übergegangen ist.


Janda, C.; Pfeifer, U. (2025): Wirtschaftsprivatrecht mit Fällen und Lösungen. 4. Auflage. München: UVK

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