Verschwiegenheitspflicht
Die Verschwiegenheitspflicht ist die Verpflichtung, bestimmte vertrauliche Informationen geheim zu halten. Im Arbeitsverhältnis gilt sie sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Arbeitnehmer dürfen insbesondere Geschäftsgeheimnisse und Betriebsgeheimnisse sowie vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt werden, nicht an Dritte weitergeben. Arbeitgeber sind verpflichtet, persönliche Daten und Informationen ihrer Arbeitnehmer, beispielsweise über deren Gesundheitszustand oder Einkommen, vertraulich zu behandeln. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 669 f.)
Beispiel: Ein Arbeitnehmer darf interne Unternehmensdaten oder Geschäftsgeheimnisse nicht an Konkurrenzunternehmen weitergeben. Ebenso darf ein Arbeitgeber die Gehaltsangaben oder gesundheitlichen Informationen eines Mitarbeiters nicht ohne dessen Zustimmung an andere Beschäftigte oder außenstehende Personen weiterleiten.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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