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Verschuldungsgrenzen

Verschuldungsgrenzen sind wirtschaftliche und gesetzliche Grenzen für die Aufnahme neuer Staatsschulden, um eine übermäßige Verschuldung und ihre negativen Folgen zu vermeiden. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 227 f.)


Beispiel: Die Schuldenbremse begrenzt, wie viele neue Kredite der Bund in einem Haushaltsjahr aufnehmen darf.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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