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Verschuldensprinzip

Das Verschuldensprinzip bedeutet, dass eine Person nur dann für einen Schaden haftet, wenn sie ihn vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat. (vgl. Fischer 2023, S. 136 ff.)


Beispiel: Wenn jemand aus Unachtsamkeit ein Glas fallen lässt und es beschädigt.


Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer

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