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Verschulden

19. Juli
1 Min. Lesezeit

Verschulden liegt im Bürgerlichen Recht vor, wenn eine Person oder ein in ihrem Auftrag handelnder Mitarbeiter vorsätzlich oder fahrlässig handelt und dadurch eine Pflicht verletzt oder einen Schaden verursacht. Vorsätzlich handelt, wer eine Handlung bewusst und gewollt begeht, fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 667 ff.)


Beispiel: Ein Mitarbeiter eines Unternehmens versendet versehentlich vertrauliche Kundendaten an den falschen Empfänger, weil er die E-Mail-Adresse nicht sorgfältig überprüft hat. Da er seine Sorgfaltspflicht verletzt hat, liegt fahrlässiges Verschulden vor.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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