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Verschmelzung

Bei einer Verschmelzung werden zwei oder mehrere bestehende Gesellschaften ohne Abwicklung auf eine neue oder bereits bestehende Gesellschaft übertragen. Dabei gehen alle Vermögenswerte, Rechte und Pflichten der übertragenden Gesellschaft(en) automatisch auf die übernehmende Gesellschaft über (Universalsukzession). (vgl. Weilinger 2022, S. 36 ff.)


Beispiel: Die AG A und die AG B schließen sich zusammen. Das Vermögen der AG B wird auf AG A übertragen, und die Aktionäre der AG B erhalten dafür Aktien der AG A. Die AG B erlischt als eigenständige Gesellschaft.


Weilinger, A. (2022): Personengesellschaftsrecht. 3. Auflage. Wien: Facultas

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