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Verrechnungsscheck

13. Juli
1 Min. Lesezeit

Ein Verrechnungsscheck ist ein Scheck, der nicht bar ausgezahlt werden darf. Der Scheckbetrag darf nur auf ein Konto gutgeschrieben werden, wenn der Scheck den Vermerk „nur zur Verrechnung“ trägt. (vgl. Puke 2023, S. 284)


Beispiel: Ein Unternehmen erhält einen Verrechnungsscheck über 2.000 Euro von einem Kunden. Anstatt sich den Betrag bar auszahlen zu lassen, reicht es den Scheck bei seiner Bank ein, die den Betrag ausschließlich auf das Geschäftskonto gutschreibt.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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