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Verpächterpfandrecht

19. Juli
1 Min. Lesezeit

Das Verpächterpfandrecht ist ein gesetzliches Pfandrecht des Verpächters an den in seinen Besitz gelangten Inventargegenständen des Pächters. Es dient der Sicherung von Forderungen, die aus dem Pachtverhältnis entstehen, beispielsweise ausstehenden Pachtzahlungen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 666)


Beispiel: Ein Landwirt pachtet einen Bauernhof und gerät mit der Zahlung der vereinbarten Pacht in Verzug. Der Verpächter kann aufgrund seines gesetzlichen Pfandrechts bestimmte Inventargegenstände, die sich auf dem gepachteten Grundstück befinden, als Sicherheit für die offenen Forderungen heranziehen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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