Verpflichtungsgeschäft
- Andreas Armster

- 17. Sept.
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Ein Verpflichtungsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, durch das sich eine Person zu einer bestimmten Leistung verpflichtet, etwa zur Zahlung eines Kaufpreises oder zur Lieferung einer Sache. Typischerweise handelt es sich um schuldrechtliche Verträge wie den Kaufvertrag (§ 433 BGB). (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 30 f.)
Beispiel: Sarah kauft von Bernd ein Fahrrad für 200 €. Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich Sarah, den Kaufpreis zu zahlen, und Bernd verpflichtet sich, das Fahrrad zu übereignen.
Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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