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Verpflegungsmehraufwand

13. Juli
1 Min. Lesezeit

Verpflegungsmehraufwand bezeichnet pauschale Beträge, die Arbeitnehmer bei einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit für zusätzliche Verpflegungskosten steuerlich geltend machen können. Die tatsächlichen Verpflegungskosten sind dabei nicht abzugsfähig. (vgl. Puke 2023, S. 283 f.)


Beispiel: Eine Arbeitnehmerin nimmt an einer eintägigen Fortbildung in einer anderen Stadt teil und ist insgesamt mehr als acht Stunden von ihrer Wohnung und ihrer ersten Tätigkeitsstätte abwesend. Dafür kann sie den gesetzlich vorgesehenen Pauschbetrag für Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten geltend machen.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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