Verpachtung eines Gewerbebetriebs
Die Verpachtung eines Gewerbebetriebs liegt vor, wenn ein Gewerbebetrieb im Ganzen an einen Pächter überlassen wird. Dies gilt grundsätzlich als Vermögensverwaltung und führt regelmäßig dazu, dass für den Verpächter keine Gewerbesteuerpflicht mehr besteht. (vgl. Puke 2023, S. 282 f.)
Beispiel: Ein Bäcker geht in den Ruhestand und verpachtet seine vollständig eingerichtete Bäckerei einschließlich der Betriebsausstattung an einen anderen Bäcker. Er erzielt nun Einkünfte aus der Verpachtung des Betriebs; für ihn fällt grundsätzlich keine Gewerbesteuer mehr an.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




Kommentare