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Vermögensgegenstand

vor 2 Tagen
1 Min. Lesezeit

Ein Vermögensgegenstand bezeichnet im Handelsrecht Sachen und Rechte, die einem Unternehmen rechtlich oder wirtschaftlich zugeordnet werden können, selbstständig verwertbar und selbstständig bewertbar sind. Solche Vermögensgegenstände werden grundsätzlich in der Handelsbilanz auf der Aktivseite ausgewiesen, sofern kein Aktivierungswahlrecht oder Aktivierungsverbot besteht. (vgl. Schneck 2018, S. 1015 ff.)


Beispiel: Ein Unternehmen besitzt eine Produktionsmaschine im Wert von 50.000 €. Die Maschine gehört zum Unternehmen, kann grundsätzlich separat verkauft oder genutzt werden und ihr Wert lässt sich eigenständig bestimmen. Damit erfüllt sie die Voraussetzungen eines Vermögensgegenstands und wird grundsätzlich in der Bilanz aktiviert.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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