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Vermögensbildungsgesetz

13. Juli
1 Min. Lesezeit

Das Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) fördert die Vermögensbildung von Arbeitnehmern durch vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Arbeitnehmer hierfür eine staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage. (vgl. Puke 2023, S. 282)


Beispiel: Ein Arbeitgeber zahlt für einen Arbeitnehmer monatlich vermögenswirksame Leistungen in einen Fondssparplan ein. Erfüllt der Arbeitnehmer die gesetzlichen Einkommensgrenzen, kann er zusätzlich zur Sparleistung eine Arbeitnehmer-Sparzulage nach dem Vermögensbildungsgesetz erhalten.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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