Vermächtnis
Ein Vermächtnis ist eine testamentarisch festgelegte Vermögenszuwendung an eine Person, die nicht als Erbe eingesetzt wird. Der Vermächtnisnehmer erhält dadurch keinen Anteil am Nachlass selbst, sondern einen Anspruch darauf, dass ihm der im Testament bestimmte Vermögenswert von dem zur Leistung verpflichteten Erben oder einer anderen Person herausgegeben wird. Ein Vermächtnis kann sich sowohl auf Gegenstände als auch auf Rechte beziehen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 663)
Beispiel: Ein Erblasser setzt seine Tochter als Alleinerbin ein und bestimmt in seinem Testament, dass sein langjähriger Freund seine wertvolle Uhr erhalten soll. Der Freund wird dadurch nicht Erbe, hat aber als Vermächtnisnehmer einen Anspruch gegenüber der Tochter auf Herausgabe der Uhr.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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