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Vermittlungsgutschein

20. Juli
1 Min. Lesezeit

Der Vermittlungsgutschein (VGS) ist ein Gutschein der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters, den Arbeitssuchende erhalten können. Mit diesem Gutschein können sie die Dienstleistungen eines privaten Arbeitsvermittlers bezahlen, wenn dieser ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden vermittelt. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 663 f.)


Beispiel: Eine arbeitslose Person erhält vom Jobcenter einen Vermittlungsgutschein und beauftragt damit einen privaten Arbeitsvermittler. Dieser vermittelt ihr eine Teilzeitstelle mit 20 Wochenstunden. Der Arbeitsvermittler kann den Gutschein anschließend bei der zuständigen Stelle zur Vergütung seiner Vermittlungsleistung einlösen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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