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Vermietung und Verpachtung

13. Juli
1 Min. Lesezeit

Vermietung und Verpachtung umfasst die Einkünfte aus der Überlassung von Grundstücken, Gebäuden, beweglichen Sachen oder bestimmten Rechten gegen Entgelt. Diese Einkünfte werden nach § 21 EStG als eigene Einkunftsart erfasst, soweit sie keiner anderen Einkunftsart zuzurechnen sind. (vgl. Puke 2023, S. 281)


Beispiel: Eine Privatperson vermietet eine Eigentumswohnung für 2.000 Euro monatlich. Die daraus erzielten Mieteinnahmen gelten als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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