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Vermieterpfandrecht

20. Juli
1 Min. Lesezeit

Das Vermieterpfandrecht ist ein gesetzliches Pfandrecht des Vermieters an den pfändbaren Sachen des Mieters, die sich in den gemieteten Räumen befinden. Es dient der Sicherung von Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis, beispielsweise ausstehenden Mietzahlungen. Das Pfandrecht erlischt grundsätzlich, wenn die Sachen entfernt werden, es sei denn, die Entfernung erfolgt ohne Wissen oder gegen den Widerspruch des Vermieters. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 663)


Beispiel: Ein Mieter zahlt mehrere Monatsmieten nicht. Der Vermieter kann sich aufgrund des Vermieterpfandrechts an den pfändbaren Gegenständen des Mieters in der Wohnung, beispielsweise bestimmten Möbeln oder Elektrogeräten, sichern, um seine offenen Mietforderungen geltend zu machen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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