Verlustvortrag
- Andreas Armster

- 6. Dez. 2025
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Der Verlustvortrag ist der nicht gedeckte Verlust aus dem Vorjahr, der das Eigenkapital reduziert und als negative Position ins neue Geschäftsjahr übernommen wird, um in der Gewinnrechnung und Verlustrechnung der Folgejahre ausgewiesen zu werden. (vgl. Schaffhauser-Linzatti 2023, S. 337)
Beispiel: Ein Unternehmen erzielte im Vorjahr einen Verlust von 2 Mio. €, der nicht durch Eigenkapital oder Rücklagen gedeckt wurde. Dieser Betrag wird als Verlustvortrag ins neue Geschäftsjahr übernommen und verringert das Eigenkapital entsprechend.
Schaffhauser-Linzatti, M. (2023): Rechnungswesen Schritt für Schritt. Mit Lösungen für die Rechenbeispiele. 5. Auflage. Wien: Facultas



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