Verlustabzug
Der Verlustabzug ermöglicht es, nicht ausgeglichene Verluste steuerlich mit positiven Einkünften anderer Veranlagungszeiträume zu verrechnen. Dies erfolgt entweder durch einen Verlustrücktrag in das Vorjahr oder durch einen Verlustvortrag in künftige Jahre (§ 10d EStG). (vgl. Puke 2023, S. 280 f.)
Beispiel: Ein Einzelunternehmer erzielt im Jahr 2024 einen Verlust von 40.000 Euro. Da der Verlust im Jahr 2024 nicht vollständig ausgeglichen werden kann, wird er als Verlustvortrag in das Jahr 2025 übernommen und dort mit den erzielten Gewinnen verrechnet, wodurch sich die steuerliche Belastung im Jahr 2025 verringert.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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