Verkehrsteuern sind Steuern, die auf bestimmte Transaktionen im Rechtsverkehr und Wirtschaftsverkehr erhoben werden. Das bedeutet, dass sie mit bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Vorgängen verbunden sind. (vgl. Kußmaul 2016, S. 434)
Beispiele: Grunderwerbsteuer, Versicherungsteuer
Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 434
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