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Verhaltensbedingte Kündigung

Eine verhaltensbedingte Kündigung ist eine ordentliche Kündigung, die ausgesprochen wird, wenn ein Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt und ihm dieses Fehlverhalten vorwerfbar ist. Sie setzt in der Regel eine vorherige Abmahnung voraus und wird angewandt, wenn die Pflichtverletzung nicht schwer genug für eine außerordentliche Kündigung ist. (vgl. Oechsler/Paul, 2024, S. 598 ff.)


Beispiel: Ein Mitarbeiter kommt wiederholt zu spät zur Arbeit, obwohl er bereits mehrfach abgemahnt wurde. Da keine Besserung eintritt, spricht der Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung aus.


Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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