Vergnügungsteuer
- Andreas Armster

- vor 1 Tag
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Die Vergnügungsteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer auf bestimmte Vergnügungen oder Freizeiteinrichtungen. Sie dient der Einnahmeerzielung und kann auch das Verhalten der Bürger lenken. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 224 f.)
Beispiel: Eine Spielhalle muss für ihre Geldspielautomaten Vergnügungsteuer an die Gemeinde zahlen.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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