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Vergleichswohnungen

20. Juli
1 Min. Lesezeit

Vergleichswohnungen sind Wohnungen, deren Miethöhe als Grundlage für die Festlegung oder Erhöhung der Miete herangezogen wird. Der Vermieter muss dem Mieter drei vergleichbare Wohnungen nennen und diese so genau beschreiben, dass der Mieter ihre Angaben überprüfen kann. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 655 f.)


Beispiel: Ein Vermieter möchte die Miete einer Wohnung erhöhen. Zur Begründung nennt er dem Mieter drei ähnliche Wohnungen im selben Stadtteil, die hinsichtlich Größe, Ausstattung und Lage vergleichbar sind und bereits die gewünschte Miethöhe aufweisen. Dadurch kann der Mieter die vorgeschlagene Mieterhöhung nachvollziehen und prüfen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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