Vergleichsverfahren
- Andreas Armster

- 5. Jan.
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Das Vergleichsverfahren ist ein marktpreisorientiertes Verfahren und bewertet ein Unternehmen anhand von ähnlichen Unternehmen am Markt. Dazu wird ein passendes Vergleichsunternehmen ausgewählt, eine geeignete Kennzahl (z. B. Umsatz, Gewinn oder EBITDA) als Transfergröße festgelegt und der Unternehmenswert durch Multiplikation der Kennzahl des Bewertungsobjekts mit dem Multiplikator des Vergleichsunternehmens ermittelt. (vgl. Hölscher/Helms 2018, S. 234 ff.)
Beispiel: Die YZ-GmbH erzielt im Bewertungsjahr einen Umsatz von 60 Mio. €. Ein vergleichbares Unternehmen, die XY-AG, hat für denselben Umsatz einen Unternehmenswert von 52 Mio. € bei einem Umsatz von 60 Mio. € erwirtschaftet. Daraus ergibt sich ein Umsatzmultiplikator von 0,87. Multipliziert man diesen Multiplikator mit dem Umsatz der YZ-GmbH, ergibt sich ein geschätzter Unternehmenswert von 52,2 Mio. €.
Hölscher, R.; Helms, N. (2018): Investition und Finanzierung. 2. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg



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