Vergleich
Ein Vergleich ist ein Vertrag, durch den Streitigkeiten oder Unklarheiten über ein Rechtsverhältnis durch gegenseitiges Nachgeben der beteiligten Parteien beigelegt werden. Ein Vergleich kann sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht geschlossen werden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 655)
Beispiel: Ein Arbeitnehmer klagt gegen seine Kündigung. Vor dem Arbeitsgericht einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird und der Arbeitnehmer eine Abfindung erhält. Beide Seiten verzichten dabei auf einen Teil ihrer ursprünglichen Forderungen und schließen einen gerichtlichen Vergleich.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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