Verfügungsrechte
Verfügungsrechte bezeichnen die einem Eigentümer zugeordneten Rechte an einer Ressource und umfassen das Recht auf Nutzung, Ertragserzielung, Veränderung sowie Übertragung der Ressource, wodurch Anreize für effizientes wirtschaftliches Handeln entstehen. (vgl. Bea/Göbel 2019, S. 142 f.)
Beispiel: Ein Landwirt besitzt ein Feld und darf es selbst bewirtschaften, die Ernte verkaufen, den Boden verändern oder das Grundstück verpachten bzw. verkaufen. Da ihm alle Verfügungsrechte zustehen, hat er ein starkes Interesse, das Feld nachhaltig und effizient zu nutzen.
Bea, F. X.; Göbel, E. (2019): Organisation. Theorie und Gestaltung. 5. Auflage. München: UVK Verlag




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