Verfügungsgeschäft
- Andreas Armster

- 18. Sept.
- 1 Min. Lesezeit
Ein Verfügungsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, das unmittelbar auf ein bestehendes Recht einwirkt, indem es dieses überträgt, belastet, aufhebt oder verändert. Typische Beispiele sind die Übereignung einer Sache nach § 929 BGB oder die Bestellung einer Grundschuld. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 30 f.)
Beispiel: Celine verkauft ihr Fahrrad an Lars. Mit der Übergabe des Fahrrads und der Einigung, dass Lars nun Eigentümer sein soll, wird das Eigentum übertragen. Diese Eigentumsübertragung ist ein Verfügungsgeschäft.
Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


Kommentare